Schnee und Eis – Wer muss räumen?
Die Räumpflicht in Nürnberg und ganz Bayern liegt grundsätzlich beim Grundstückseigentümer. Er ist dafür verantwortlich, dass die Gehwege entlang seines Grundstücks von Schnee und Eis befreit werden und Fußgänger sicher passieren können.
Eigentümer können diese Pflicht auf Mieter übertragen – allerdings nur schriftlich, zum Beispiel über den Mietvertrag oder die Hausordnung. Eine mündliche Absprache reicht rechtlich nicht aus. Auch wenn die Pflicht auf Mieter übertragen wird, bleibt der Eigentümer in der sogenannten Kontrollpflicht und muss regelmäßig prüfen, ob tatsächlich geräumt wird.